Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.1 CH-BL

§ 48 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Anspruch auf Treueprämie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Lohnwesen - Treueprämie
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (85 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 48 Personaldekret · Anspruch auf Treueprämie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1. Im Grundsatz besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf eine Treueprämie.

2. Mitarbeitende erhalten in folgenden Fällen bei Ausscheiden einen pro-rata-temporis-Anteil der Treueprämie

a. Mitarbeitende, denen aufgrund von § 19 Abs. 3 Bst. b Personalgesetz gekündigt wird;

b. Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis in Folge einer Invalidität aufgelöst wird.

← § 47 Personaldekret Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Geltungsbereich § 49 Personaldekret →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →