150.1
CH-BL
§ 48 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Anspruch auf Treueprämie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Lohnwesen - Treueprämie
§ 48 Personaldekret · Anspruch auf Treueprämie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Im Grundsatz besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf eine Treueprämie.
2. Mitarbeitende erhalten in folgenden Fällen bei Ausscheiden einen pro-rata-temporis-Anteil der Treueprämie
a. Mitarbeitende, denen aufgrund von § 19 Abs. 3 Bst. b Personalgesetz gekündigt wird;
b. Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis in Folge einer Invalidität aufgelöst wird.