Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.1 CH-BL

§ 47 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Umfang

Lohnwesen - Treueprämie
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§ 47 Personaldekret · Umfang

1. Die Treueprämie beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung nach

a. 10 Dienstjahren CHF 1'500.-,

b. 15 Dienstjahren CHF 2'000.-,

c. 20 Dienstjahren CHF 3'000.-,

d. 25 Dienstjahren CHF 4'000.-,

e. 30, 35, 40 oder 45 Dienstjahren CHF 5'000.-.

2. Für die Berechnung der Treueprämie ist der durchschnittliche Beschäftigungsgrad während der der Fälligkeit vorausgegangenen 5 Jahre massgebend.

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