Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.1 CH-BL

§ 45a Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Lehrpersonen

Lohnwesen - Andere Formen des Lohnes und spezielle Vergütungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (85 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 45a Personaldekret · Lehrpersonen

1. Der Regierungsrat regelt die Anrechnung der Arbeitszeit der Lehrpersonen für die Ausübung einer Spezialfunktion oder einer speziellen Aufgabe innerhalb des Schulbetriebs.

2. Die Anrechnung erfolgt in der Regel als ausgewiesener Teil der Unterrichtsverpflichtung.

← § 45 Personaldekret Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Geltungsbereich § 46 Personaldekret →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →