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150.1 CH-BL

§ 45 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Naturalleistungen

Lohnwesen - Andere Formen des Lohnes und spezielle Vergütungen
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§ 45 Personaldekret · Naturalleistungen

1. Der Regierungsrat regelt die Gewährung und Anrechnung von Naturalleistungen in Form von Dienstwohnungen, Dienstkleidern, Verpflegung und dergleichen.

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