150.1
CH-BL
§ 45 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Naturalleistungen
Lohnwesen - Andere Formen des Lohnes und spezielle Vergütungen
§ 45 Personaldekret · Naturalleistungen
1. Der Regierungsrat regelt die Gewährung und Anrechnung von Naturalleistungen in Form von Dienstwohnungen, Dienstkleidern, Verpflegung und dergleichen.