Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.1 CH-BL

§ 44 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Beschränkungen und Vergütungen

Lohnwesen - Verbindung mehrerer Ämter
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (85 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 44 Personaldekret · Beschränkungen und Vergütungen

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zugleich ein kantonales Nebenamt bekleiden, haben unter Vorbehalt der §§ 42 und 43 Anspruch auf die volle zusätzliche Vergütung.

2. Soweit die nebenamtliche Tätigkeit während der Arbeitszeit ausgeführt wird, ist die Vergütung für das Nebenamt auf die Hälfte zu reduzieren.

← § 43 Personaldekret Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Geltungsbereich § 45 Personaldekret →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →