150.1
CH-BL
§ 44 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Beschränkungen und Vergütungen
Lohnwesen - Verbindung mehrerer Ämter
§ 44 Personaldekret · Beschränkungen und Vergütungen
1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zugleich ein kantonales Nebenamt bekleiden, haben unter Vorbehalt der §§ 42 und 43 Anspruch auf die volle zusätzliche Vergütung.
2. Soweit die nebenamtliche Tätigkeit während der Arbeitszeit ausgeführt wird, ist die Vergütung für das Nebenamt auf die Hälfte zu reduzieren.