150.1
CH-BL
§ 42 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Nebenfunktionen
Lohnwesen - Verbindung mehrerer Ämter
§ 42 Personaldekret · Nebenfunktionen
1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Nebenaufgaben oder Nebenämter bei der Funktionsbewertung ihrer Haupttätigkeit berücksichtigt worden sind, werden für diese Nebenfunktionen nicht zusätzlich entlöhnt.