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150.1 CH-BL

§ 42 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Nebenfunktionen

Lohnwesen - Verbindung mehrerer Ämter
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§ 42 Personaldekret · Nebenfunktionen

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Nebenaufgaben oder Nebenämter bei der Funktionsbewertung ihrer Haupttätigkeit berücksichtigt worden sind, werden für diese Nebenfunktionen nicht zusätzlich entlöhnt.

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