Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.1 CH-BL

§ 41 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Vergütungen, Zuständigkeit

Lohnwesen - Inhaberinnen und Inhaber kantonaler Nebenämter - Übrige Inhaberinnen und Inhaber kantonaler Nebenämter
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§ 41 Personaldekret · Vergütungen, Zuständigkeit

1. Die Vergütungen für die Inhaberinnen bzw. Inhaber kantonaler Nebenämter werden vom Regierungsrat festgesetzt, soweit sie in diesem Dekret nicht geregelt sind.

2. Grundlage bildet das in § 9ff. festgelegte Lohnsystem.

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