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150.1 CH-BL

§ 39 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Vergütungen für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter

Lohnwesen - Inhaberinnen und Inhaber kantonaler Nebenämter - Richterinnen und Richter
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§ 39 Personaldekret · Vergütungen für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter

1. Friedensrichterinnen und Friedensrichter erhalten eine Jahresvergütung gemäss Ansatz C 8.

2. Für jeden erledigten Fall erhalten sie eine Vergütung gemäss Ansatz C 4.

3. Jede schriftliche Entscheidbegründung wird gemäss Ansatz C 4 vergütet.

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