150.1
CH-BL
§ 38 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Sonderansätze, Zuständigkeit
Lohnwesen - Inhaberinnen und Inhaber kantonaler Nebenämter - Richterinnen und Richter
§ 38 Personaldekret · Sonderansätze, Zuständigkeit
1. Für im Voraus angesetzte Kurzsitzungen bis 2 Stunden Dauer wird eine Entschädigung in der Höhe des halben Sitzungsgeldes ausgerichtet.
2. ...
3. ...
4. Bei aussergewöhnlicher Inanspruchnahme eines Mitglieds des Gerichts kann die Präsidentin oder der Präsident des Gerichts im Rahmen der Vorgaben der Geschäftsleitung der Gerichte die Ausrichtung einer angemessenen, zusätzlichen Pauschalentschädigung anordnen.