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150.1 CH-BL

§ 37 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Referat

Lohnwesen - Inhaberinnen und Inhaber kantonaler Nebenämter - Richterinnen und Richter
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§ 37 Personaldekret · Referat

1. Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Kantonsgerichts erhalten für das Referat pro Fall eine Entschädigung in der Höhe von 150 % der Entschädigung für das Aktenstudium.

2. Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Strafgerichts und des Jugendgerichts erhalten pro Sitzung (entspricht 4 Stunden) für das Referat CHF 360.-.

3. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Zivilkreisgerichte erhalten für das Referat pro Fall eine Entschädigung von CHF 100-400.-.

4. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Steuer- und Enteignungsgerichts erhalten für das Referat pro Fall eine Entschädigung in der Höhe von 150 % der Entschädigung für das Aktenstudium.

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