150.1
CH-BL
§ 37 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Referat
Lohnwesen - Inhaberinnen und Inhaber kantonaler Nebenämter - Richterinnen und Richter
§ 37 Personaldekret · Referat
1. Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Kantonsgerichts erhalten für das Referat pro Fall eine Entschädigung in der Höhe von 150 % der Entschädigung für das Aktenstudium.
2. Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Strafgerichts und des Jugendgerichts erhalten pro Sitzung (entspricht 4 Stunden) für das Referat CHF 360.-.
3. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Zivilkreisgerichte erhalten für das Referat pro Fall eine Entschädigung von CHF 100-400.-.
4. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Steuer- und Enteignungsgerichts erhalten für das Referat pro Fall eine Entschädigung in der Höhe von 150 % der Entschädigung für das Aktenstudium.