§ 35 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Aktenstudium
§ 35 Personaldekret · Aktenstudium
1. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kantonsgerichts erhalten pro Fall je nach Umfang und Komplexität eine Entschädigung von CHF 50-400.- für das Aktenstudium.
2. Wenn für die Behandlung eines Falls mehr als eine Sitzung notwendig ist, wird pro Sitzung eine Entschädigung für das Aktenstudium ausgerichtet.
3. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Strafgerichts, des Zwangsmassnahmengerichts und des Jugendgerichts erhalten pro Sitzung (entspricht 4 Stunden) eine Entschädigung von CHF 480.- für das Aktenstudium.
4. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Zivilkreisgerichte erhalten pro Sitzung (entspricht 4 Stunden) eine Entschädigung von CHF 400-960.- für das Aktenstudium.
5. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Steuer- und Enteignungsgerichts erhalten pro Fall je nach Umfang und Komplexität eine Entschädigung von CHF 300-400.- für das Aktenstudium.
6. Die Geschäftsleitung der Gerichte erlässt die Kriterien, nach denen die Präsidentinnen und Präsidenten der Abteilungen des Kantonsgerichts, der Zivilkreisgerichte und des Steuer- und Enteignungsgerichts innerhalb der Bandbreite die Höhe der Entschädigung für das Aktenstudium festlegen.