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150.1 CH-BL

§ 34 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Sitzungsgelder

Lohnwesen - Inhaberinnen und Inhaber kantonaler Nebenämter - Richterinnen und Richter
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§ 34 Personaldekret · Sitzungsgelder

1. Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Kantonsgerichts erhalten für Sitzungen, Augenscheine und amtliche Verrichtungen ein Sitzungsgeld von CHF 260.- pro halben Tag (entspricht 4 Stunden) und von CHF 65.- für jede weitere Stunde.

1bis. Die Einzelrichterinnen und Einzelrichter gemäss § 3 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht vom 20. Mai 1996 erhalten pro Fall eine pauschale Entschädigung von CHF 50.-.

2. Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der erstinstanzlichen Gerichte (Zivilkreisgerichte, Strafgericht, Jugendgericht, Steuer- und Enteignungsgericht) erhalten für Sitzungen, Augenscheine und amtliche Verrichtungen ein Sitzungsgeld von CHF 240.- pro halben Tag (entspricht 4 Stunden) und von CHF 60.- für jede weitere Stunde.

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