Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.1 CH-BL

§ 33 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Monatliche Vergütungen

Lohnwesen - Inhaberinnen und Inhaber kantonaler Nebenämter - Richterinnen und Richter
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§ 33 Personaldekret · Monatliche Vergütungen

1. Die pauschale monatliche Vergütung wird wie folgt ausgerichtet

a. * Abteilungsvizepräsidentinnen und Abteilungsvizepräsidenten des Kantonsgerichts: CHF 3'500.-;

b. * Mitglieder des Kantonsgerichts: CHF 3'200.-.

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