150.1
CH-BL
§ 33 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Monatliche Vergütungen
Lohnwesen - Inhaberinnen und Inhaber kantonaler Nebenämter - Richterinnen und Richter
§ 33 Personaldekret · Monatliche Vergütungen
1. Die pauschale monatliche Vergütung wird wie folgt ausgerichtet
a. * Abteilungsvizepräsidentinnen und Abteilungsvizepräsidenten des Kantonsgerichts: CHF 3'500.-;
b. * Mitglieder des Kantonsgerichts: CHF 3'200.-.