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150.1 CH-BL

§ 30 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Zulagen für unregelmässige Arbeitszeit

Lohnwesen - Zulagen - Weitere Zulagen
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§ 30 Personaldekret · Zulagen für unregelmässige Arbeitszeit

1. Der Regierungsrat legt für angeordnete Arbeit in der Nacht, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie für Pikettdienste für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Lohnklassen 28-11 Zulagen fest.

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