150.1
CH-BL
§ 30 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Zulagen für unregelmässige Arbeitszeit
Lohnwesen - Zulagen - Weitere Zulagen
§ 30 Personaldekret · Zulagen für unregelmässige Arbeitszeit
1. Der Regierungsrat legt für angeordnete Arbeit in der Nacht, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie für Pikettdienste für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Lohnklassen 28-11 Zulagen fest.