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150.1 CH-BL

§ 3 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Basel-Landschaft

Allgemeines - Geltungsbereich und Anlobung
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§ 3 Personaldekret · Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Basel-Landschaft

1. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Basel-Landschaft bestimmt deren Anstellungsbehörde den Inhalt und das Verfahren der Anlobung.

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