150.1
CH-BL
§ 3 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Basel-Landschaft
Allgemeines - Geltungsbereich und Anlobung
§ 3 Personaldekret · Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Basel-Landschaft
1. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Basel-Landschaft bestimmt deren Anstellungsbehörde den Inhalt und das Verfahren der Anlobung.