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150.1 CH-BL

§ 25a Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Ausserordentliche Ereignisse

Lohnwesen - Zulagen - Leistungsbezogene Zulagen
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§ 25a Personaldekret · Ausserordentliche Ereignisse

1. Zur Entschädigung von Leistungen im Rahmen ausserordentlicher Ereignisse kann der Regierungsrat den Mitarbeitenden in den Lohnbändern 1-7 eine einmalige Prämie gewähren.

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