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150.1 CH-BL

§ 25 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Leistungsprämie

Lohnwesen - Zulagen - Leistungsbezogene Zulagen
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§ 25 Personaldekret · Leistungsprämie

1. Zur Belohnung einmaliger besonders qualifizierter Leistungen kann die Anstellungsbehörde einer Einzelperson oder einem Team eine einmalige Prämie zusprechen.

2. Bei Lehrpersonen entscheidet die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion auf Antrag der Anstellungsbehörde.

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