150.1
CH-BL
§ 23 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Anspruchsvollere Aufgaben
Lohnwesen - Zulagen - Funktionsbezogene Zulagen
§ 23 Personaldekret · Anspruchsvollere Aufgaben
1. Anspruchsvollere Aufgaben, die vorübergehend, aber für mindestens 2 Monate übertragen werden, können durch Ausrichtung einer Zulage abgegolten werden.
2. Diese Zulage ist anzupassen oder aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Ausrichtung geändert haben oder weggefallen sind.