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150.1 CH-BL

§ 23 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Anspruchsvollere Aufgaben

Lohnwesen - Zulagen - Funktionsbezogene Zulagen
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§ 23 Personaldekret · Anspruchsvollere Aufgaben

1. Anspruchsvollere Aufgaben, die vorübergehend, aber für mindestens 2 Monate übertragen werden, können durch Ausrichtung einer Zulage abgegolten werden.

2. Diese Zulage ist anzupassen oder aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Ausrichtung geändert haben oder weggefallen sind.

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