150.1
CH-BL
§ 22 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Umwandlung des Lohnes in Urlaub
Lohnwesen - Lohnzahlung
§ 22 Personaldekret · Umwandlung des Lohnes in Urlaub
1. Der 13. Monatslohn kann auf Begehren der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters durch die Anstellungsbehörde, bei Lehrpersonen durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion in Urlaub umgewandelt werden.