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150.1 CH-BL

§ 22 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Umwandlung des Lohnes in Urlaub

Lohnwesen - Lohnzahlung
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§ 22 Personaldekret · Umwandlung des Lohnes in Urlaub

1. Der 13. Monatslohn kann auf Begehren der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters durch die Anstellungsbehörde, bei Lehrpersonen durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion in Urlaub umgewandelt werden.

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