150.1
CH-BL
§ 20 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Ausrichtung des Lohnes
Lohnwesen - Lohnzahlung
§ 20 Personaldekret · Ausrichtung des Lohnes
1. Je 1/13 des Jahreslohnes wird per 25. jeden Monats ausgerichtet. Der 13. Monatslohn wird zusammen mit dem November-Lohn oder bei Austritt pro rata ausbezahlt.