150.1
CH-BL
§ 17a Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Periodische Überprüfung des Lohnsystems
Lohnwesen - Lohnsystem
§ 17a Personaldekret · Periodische Überprüfung des Lohnsystems
1. Der Regierungsrat schafft die notwendigen Instrumente zur Überprüfung der ordnungsgemässen Anwendung des Lohnsystems und nimmt periodisch Überprüfungen vor.