150.1
CH-BL
§ 17 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Funktionsänderung
Lohnwesen - Lohnsystem
§ 17 Personaldekret · Funktionsänderung
1. Ändert die Funktion einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Lohnbandeinreihung und der Zuweisung einer Position im Lohnband.