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150.1 CH-BL

§ 17 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Funktionsänderung

Lohnwesen - Lohnsystem
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§ 17 Personaldekret · Funktionsänderung

1. Ändert die Funktion einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Lohnbandeinreihung und der Zuweisung einer Position im Lohnband.

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