150.1
CH-BL
§ 10 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Modellumschreibungen
Lohnwesen - Lohnsystem
§ 10 Personaldekret · Modellumschreibungen
1. Der Regierungsrat erlässt in einer Verordnung die Modellumschreibungen zu den einzelnen Richtpositionen.
2. Er passt die Modellumschreibungen veränderten Verhältnissen an, insbesondere bei der Änderung von Berufsbildern und der Einführung neuer Funktionen.
3. Der Regierungsrat legt mittels Arbeitsbewertung das zutreffende Lohnband einer Modellumschreibung fest.
4. Die Einreihung der Stellen erfolgt durch ihre Zuordnung auf die Richtpositionen anhand der Modellumschreibungen.