149.95
CH-BL
§ 7 Vereinbarung der Kantone Basel-Landschaft und Bern über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten - Zuständigkeiten
Organisation
§ 7 Vereinbarung der Kantone Basel-Landschaft und Bern über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten · Zuständigkeiten
1. Für den Vollzug des Bewilligungswesens sowie für fachliche und organisatorische Fragen ist im Kanton Bern das Amt für Berner Wirtschaft (beco) die direkte Ansprechstelle.
2. Auf Seiten des Kantons Basel-Landschaft ist für die Abwicklung dieser Vereinbarung das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) zuständig.
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Gegenstand
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