149.95
CH-BL
§ 13 Vereinbarung der Kantone Basel-Landschaft und Bern über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 13 Vereinbarung der Kantone Basel-Landschaft und Bern über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten · Inkrafttreten
1. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.