Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
149.91 KDKCDCIRV CH-BL

Art. 21 Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) - Formen des Leistungskaufs

Leistungskauf
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21 Rahmenvereinbarung, IRV · Formen des Leistungskaufs

1. Ein Leistungskauf kann mittels Ausgleichszahlungen, Tausch von Leistungen oder Mischformen von Zahlung und Tausch erfolgen.

← Art. 20 Rahmenvereinbarung, IRV Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) - Zweck und Geltungsbereich Art. 22 Rahmenvereinbarung, IRV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →