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149.72 IVHBAIHCCATE CH-BL

Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) - Finanzierung

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Art. 5 IVHB · Finanzierung

1. Die beteiligten Kantone tragen die Kosten des Interkantonalen Organs im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahlen.

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