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149.71 CH-BL

§ 6 Reglement der Umweltschutzkommission Nordwestschweiz - Berichterstattung

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§ 6 Reglement der Umweltschutzkommission Nordwestschweiz · Berichterstattung

1. Die Kommission erstattet der Regionalkonferenz alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit.

2. Sie kann der Regionalkonferenz jederzeit Berichte zu bestimmten Fragen vorlegen und Anträge stellen.

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