149.71
CH-BL
§ 6 Reglement der Umweltschutzkommission Nordwestschweiz - Berichterstattung
§ 6 Reglement der Umweltschutzkommission Nordwestschweiz · Berichterstattung
1. Die Kommission erstattet der Regionalkonferenz alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit.
2. Sie kann der Regionalkonferenz jederzeit Berichte zu bestimmten Fragen vorlegen und Anträge stellen.