149.61
CH-BL
§ 7 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung - Anwendbares Recht
Allgemein
§ 7 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung · Anwendbares Recht
1. Die Vergabe von Beiträgen richtet sich nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung, den Richtlinien und Geschäftsordnungen zu den jeweiligen Fördergefässen sowie den weiteren massgebenden Bestimmungen des geschäftsführenden Kantons. Dies gilt insbesondere für den Datenschutz, das Verwaltungsverfahren und den Rechtsweg.