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149.61 CH-BL

§ 6 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung - Sitzungsgelder

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§ 6 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung · Sitzungsgelder

1. Die Mitglieder der Fachausschüsse und der Fachjurys haben mit Ausnahme der Kantonsvertretungen Anspruch auf Sitzungsgelder.

2. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Vorgaben des geschäftsführenden Kantons.

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