149.61
CH-BL
§ 6 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung - Sitzungsgelder
Allgemein
§ 6 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung · Sitzungsgelder
1. Die Mitglieder der Fachausschüsse und der Fachjurys haben mit Ausnahme der Kantonsvertretungen Anspruch auf Sitzungsgelder.
2. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Vorgaben des geschäftsführenden Kantons.