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149.61 CH-BL

§ 3 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung - Fördergefässe

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§ 3 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung · Fördergefässe

1. Die beiden Kantone richten die nachfolgenden gemeinsamen Fördergefässe für die Ausrichtung von Finanzhilfen ein

a. Film und Medienkunst,

b. Darstellende Künste,

c. Literatur,

d. Musik,

e. Strukturentwicklung.

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