149.61
CH-BL
§ 3 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung - Fördergefässe
Allgemein
§ 3 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung · Fördergefässe
1. Die beiden Kantone richten die nachfolgenden gemeinsamen Fördergefässe für die Ausrichtung von Finanzhilfen ein
a. Film und Medienkunst,
b. Darstellende Künste,
c. Literatur,
d. Musik,
e. Strukturentwicklung.