149.61
CH-BL
§ 18 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung - Entscheidverfahren
Ausserordentliche Förderung - Folgefördergesuche
§ 18 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung · Entscheidverfahren
1. Die Geschäftsstelle nimmt die Gesuche entgegen und prüft sie formell. Wenn die formellen Voraussetzungen erfüllt sind, leitet sie die Gesuche mit einer Förderempfehlung an die beiden Leitungen der Kulturförderabteilungen zum Entscheid weiter. Sind die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt, leitet sie das Gesuch direkt an die Leitung der geschäftsführenden Kulturförderabteilung zum Entscheid weiter.
2. Im Übrigen gilt § 12 Abs. 5.