149.61
CH-BL
§ 13 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung - Förderbestimmungen
Ordentliche Förderung - Strukturentwicklung
§ 13 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung · Förderbestimmungen
1. Es werden Projekte unterstützt, die der Entwicklung, Professionalisierung und Stabilisierung von kulturellen Institutionen dienen.
2. Die Projekte müssen einen Bezug zur Region Basel haben.
3. Die Vorsteherinnen oder Vorsteher erlassen gemeinsam eine Richtlinie mit den weiteren ausführenden Förderbestimmungen.