149.61
CH-BL
§ 10 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung - Fachausschüsse - Aufgaben
Ordentliche Förderung - Film und Medienkunst, Darstellende Künste, Literatur, Musik
§ 10 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung · Aufgaben
1. Für jedes Fördergefäss wird ein Fachausschuss eingesetzt.
2. Die Fachausschüsse sind zuständig für die materielle Prüfung von Gesuchen in den jeweiligen Fördergefässen und geben zuhanden der beiden Leitungen der Kulturförderabteilungen gestützt auf die Richtlinien eine Empfehlung ab.
3. Sie sind berechtigt, den beiden Vorsteherinnen oder Vorstehern Änderungen der Richtlinien mit den Förderbestimmungen ihres Fördergefässes vorzuschlagen.