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149.5 CH-BL

§ 5 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel - Regionalplanungsstelle beider Basel

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§ 5 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel · Regionalplanungsstelle beider Basel

1. Die Regionalplanungsstelle beider Basel mit Sitz in Liestal ist der Bau- und Umweltschutzdirektion unterstellt. Sie ist als Stabstelle dem Amt für Raumplanung zugeordnet.

2. Die Regierungsrätliche Delegation für Regionalplanung bestimmt den Leiter/die Leiterin der Regionalplanungsstelle beider Basel. Dieser/Diese kann privatrechtlich angestellt werden. Zudem stellen das Hochbau- und Planungsamt, Hauptabteilung Planung, Basel-Stadt und das Amt für Raumplanung Basel-Landschaft je Eigenleistungen in der Grössenordnung von 1000 Stunden pro Jahr zugunsten der Regionalplanungsstelle beider Basel zur Verfügung.

3. Die Geschäftsleitung wird von den beiden Kantonsplanern/Kantonsplanerinnen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft und dem Leiter/der Leiterin der Regionalplanungsstelle beider Basel gebildet.

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