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149.5 CH-BL

§ 2 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel - Bezugsgebiet

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§ 2 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel · Bezugsgebiet

1. Die Arbeit dieser Organisation erstreckt sich hauptsächlich auf das Gebiet der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den übrigen Planungsträgern im schweizerischen Teil der Region Basel (Nordwestschweiz) sowie in der ausländischen Nachbarschaft (insbesondere Dreiländer-Aglomeration) zu verfolgen. Die Organisation ist gegebenenfalls dieser weiteren Zusammenarbeit anzupassen.

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