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149.5 CH-BL

§ 1 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel - Organisation

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§ 1 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel · Organisation

1. Zur Führung der gemeinsamen Regionalplanung schaffen die beiden Kantone eine gemeinsame Organisation. Diese besteht aus

a. der regierungsrätlichen Delegation,

b. der Regionalplanungsstelle.

Organisation § 2 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel →

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