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149.41 CH-BL

§ 10 Vereinbarung über die Nordwestschweizer Regierungskonferenz

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§ 10 Vereinbarung über die Nordwestschweizer Regierungskonferenz

1. Die Vereinbarung vom 21. Januar 1972 über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit der nordwestschweizerischen Kantone und das Reglement vom 9. Juni 1972 über die gegenseitige Information der Kantonsregierungen der Nordwestschweiz (Informationsreglement) werden aufgehoben.

2. Diese Vereinbarung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.

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