Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
149.11 IVHSMMHS CH-BL

Art. 17 Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) - Änderung der Vereinbarung

Rechtspflege und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 IVHSM · Änderung der Vereinbarung

1. Stellen die Vereinbarungskantone fest, dass eine Anpassung der Vereinbarung erforderlich ist, nehmen sie entsprechende Verhandlungen auf. Auf Antrag von drei Vereinbarungskantonen leitet die GDK die Anpassung der Vereinbarung ein. Die Anpassung tritt in Kraft, wenn ihr sämtliche Vereinbarungskantone beigetreten sind.

← Art. 16 IVHSM Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) - Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →