149.11
IVHSMMHS
CH-BL
Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) - Berichterstattung
Rechtspflege und Schlussbestimmungen
Art. 14 IVHSM · Berichterstattung
1. Das Präsidium des Beschlussorgans stattet den Vereinbarungskantonen jährlich über den Stand der Umsetzung dieser Vereinbarung Bericht.