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149.11 IVHSMMHS CH-BL

Art. 11 Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) - Streitbeilegungsverfahren

Streitbeilegung
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Art. 11 IVHSM · Streitbeilegungsverfahren

1. Die Vereinbarungskantone verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten nach Möglichkeit gütlich zu regeln.

2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Interkantonalen Rahmenvereinbarung (IRV) über die Streitbeilegung.

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