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149.11 IVHSMMHS CH-BL

Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) - Verteilung der Kosten

Finanzen
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Art. 10 IVHSM · Verteilung der Kosten

1. Die Kosten der Tätigkeit der im 2. Abschnitt genannten Organe sowie des Sekretariats werden von den der Vereinbarung beigetretenen Kantonen entsprechend ihrer Einwohnerzahl anteilsmässig getragen.

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