149.11
IVHSMMHS
CH-BL
Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) - Verteilung der Kosten
Finanzen
Art. 10 IVHSM · Verteilung der Kosten
1. Die Kosten der Tätigkeit der im 2. Abschnitt genannten Organe sowie des Sekretariats werden von den der Vereinbarung beigetretenen Kantonen entsprechend ihrer Einwohnerzahl anteilsmässig getragen.