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149.10 EKNZCENZ CH-BL

§ 16 Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ) - EKNZ - Finanzierung

Sitz und Finanzierung
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§ 16 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ · Finanzierung

1. Die EKNZ erhält von jedem Vereinbarungskanton einen jährlichen Grundbeitrag.

2. Die Vereinbarungskantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern und Solothurnzahlen jährlich je 20'000 Fr., die Vereinbarungskantone mit geringer Forschungsaktivität zahlen jährlich je 5'000 Fr. Grundbeitrag.

3. Grundbeiträge sind im Voraus zu leisten.

4. Daneben arbeitet die EKNZ selbsttragend und finanziert sich über kostendeckende Gebühren.

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