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149.10 EKNZCENZ CH-BL

§ 13 Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ) - EKNZ - Entschädigung

Zusammensetzung und Arbeitsweise der EKNZ
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§ 13 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ · Entschädigung

1. Die EKNZ erarbeitet ein Entschädigungsreglement, welches die Entschädigung für die Kommissionsmitglieder sowie für beigezogene Sachverständige regelt.

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