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149.10 EKNZCENZ CH-BL

§ 10 Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ) - EKNZ - Berichterstattung und Jahresbericht

Zusammensetzung und Arbeitsweise der EKNZ
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§ 10 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ · Berichterstattung und Jahresbericht

1. Die EKNZ berichtet dem Aufsichtsorgan jährlich mit einem Jahresbericht über das Budget, die Jahresrechnung und ihre sonstige Tätigkeit insbesondere die Aus- und Fortbildung der Mitglieder.

2. In Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion kann das Aufsichtsorgan weitere Berichte und Auskünfte von der EKNZ verlangen.

3. Die EKNZ führt eine Statistik über die ihr unterbreiteten Forschungsprojekte.

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