Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
149.01 CH-BL

§ 2 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden

Zusammenarbeit der Regierungsräte
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§ 2 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden

1. Sie entwickeln die Ziele der Zusammenarbeit der beiden Kantone, informieren sich laufend über Gesetzesrevisionen und Planungsprojekte und beraten alle Fragen von gemeinsamem Interesse.

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