149.01
CH-BL
§ 17 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden
Schlussbestimmungen
§ 17 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden
1. Diese Vereinbarung ist nach Eintritt der Rechtskraft gemäss Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 der Bundesverfassung dem Bund zur Kenntnis zu bringen.