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149.01 CH-BL

§ 16 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden

Schlussbestimmungen
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§ 16 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden

1. Diese Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Grossen Rates und des Landrates.

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