149.01
CH-BL
§ 16 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden
Schlussbestimmungen
§ 16 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden
1. Diese Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Grossen Rates und des Landrates.