Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
149.01 CH-BL

§ 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden

Zusammenarbeit der Regierungsräte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden

1. Die Regierungsräte der beiden Kantone treffen sich regelmässig zu gemeinsamen Sitzungen.

2. Den Vorsitz führt die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident des jeweiligen Tagungskantons.

Zusammenarbeit der Regierungsräte § 2 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →