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147.13 VRG CH-BL

§ 8 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude (VRG) - Zutritt zum Regierungsgebäude

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§ 8 VRG · Zutritt zum Regierungsgebäude

1. Bei Verlust oder Nichtretournierung des Zutrittsbadges wird eine Gebühr von CHF 30.- pro Badge in Rechnung gestellt.

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