147.13
VRG
CH-BL
§ 8 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude (VRG) - Zutritt zum Regierungsgebäude
§ 8 VRG · Zutritt zum Regierungsgebäude
1. Bei Verlust oder Nichtretournierung des Zutrittsbadges wird eine Gebühr von CHF 30.- pro Badge in Rechnung gestellt.